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Baden-Württemberg
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1 K 29-24
1- bis 2,5-Zimmer-Wohnung
Kutschenweg 1, 73432 Aalen - Unterkochen
75.500 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
1 K 29-24
Adresse:
Kutschenweg 1, 73432 Aalen - Unterkochen
Wohn-/Nutzfläche:
31
Baujahr:
1974
Beschreibung:
1-Zimmer-Wohnung im 2. OG einer dreigeschossigen Wohnanlage nebst Abstellraum im UG, Baujahr ca. 1974; Bewertung ohne Innenbesichtigung.
Verkehrswert:
75.500 €
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
219 €
Grunderwerbsteuer:
3.775 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):238,13 € (verzinster Betrag: 67.950 €)
Zuschlagsgebühr:
432,5 €
Gesamt:
4.664,63 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Aalen
Versteigerungsort:
Amtsgericht Aalen, Stuttgarter Straße 7, 73430 Aalen, 0.08, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 27. Feb. 2025, 10:30
Dateien
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
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Sicherheitsinweis
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Unterkochen Blatt 3518 BV Nr. 1
31,49 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Unterkochen, Flurstück 906/5
Gebäude- und Freifläche, Kutschenweg 10
Größe: 2.334 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der 1-Zimmer-Wohnung im 2. OG und einem Abstellraum im UG, ATP Nr. 11.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
1-Zimmer-Wohnung im 2. OG einer dreigeschossigen Wohnanlage nebst Abstellraum im UG, Wohnfläche ca. 31 m², Baujahr ca. 1974; Bewertung ohne Innenbesichtigung.
Verkehrswert: 75.500,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 07.05.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2445317003426, Az. 1 K 29/24, AG Aalen
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Ansprechpartner:
Anwaltskanzlei Grasser
Aktenzeichen: 330/10 G KJ
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Unterkochen Blatt 3518 BV Nr. 1
31,49 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Unterkochen, Flurstück 906/5
Gebäude- und Freifläche, Kutschenweg 10
Größe: 2.334 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der 1-Zimmer-Wohnung im 2. OG und einem Abstellraum im UG, ATP Nr. 11.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
1-Zimmer-Wohnung im 2. OG einer dreigeschossigen Wohnanlage nebst Abstellraum im UG, Wohnfläche ca. 31 m², Baujahr ca. 1974; Bewertung ohne Innenbesichtigung.
Verkehrswert: 75.500,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 07.05.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2445317003426, Az. 1 K 29/24, AG Aalen
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Ansprechpartner:
Anwaltskanzlei Grasser
Aktenzeichen: 330/10 G KJ
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.